Fasten – Alltägliches neu betrachten
Fasten ist nicht gleich Fasten. Die meisten Fastenkuren lassen sich in ihrer Intensität nach erlaubter Nahrungsaufnahme und den Fastenzeiträumen unterteilen. Für die meisten Menschen ist nach dieser Einteilung wohl das Intervallfasten die angenehmste Variante. Beim Intervallfasten, oder auch intermittierenden Fasten, wird wiederholt in kurzen Zeitabständen auf Nahrung verzichtet. Die gängigsten Modelle des Intervallfastens bezeichnet man kurz 16-zu-8 und 5-zu-2. Bei dem Modell 16-zu-8 darf 8 Stunden am Tag etwas gegessen werden, die restlichen 16 Stunden nicht. Bei der 5-zu-2 Methode wird an zwei frei wählbaren Tagen der Woche gefastet. Durch die relativ sanften Methoden des Intervallfastens lassen sich diese besonders gut in den Alltag integrieren.
Neben dem Intervallfasten gibt es noch zahlreiche andere Fastenmethoden. Dazu zählen die Schrothkur, die Mayer-Therapie, die Molkekur in Anlehnung an Buchinger und selbstverständlich das klassische Heilfasten nach Otto Buchinger.
Oder Sie greifen zu Bombastus Fastentee. Wie der Name schon verrät, wurde diese Teemischung speziell zur Unterstützung beim Fasten entwickelt. Der würzig wohlschmeckende Tee enthält Brennnessel, Rooibos, Zimt, geröstete Mate, Pfefferminze und Bohnenhülsen – damit kommen Sie schwungvoll durch Ihre Fastenzeit.
Das Ende der Fastenzeit markiert das Fastenbrechen. Oft wird dafür langsam ein reifer, roher Apfel gegessen oder alternativ gekochte Apfelstückchen. Dieses Ereignis wird nach einer langen Heilfastenzeit häufig als unglaubliches Erlebnis beschrieben. Wichtig ist, die Nahrungsaufnahme nach dem Fasten schonend und langsam vorzunehmen, damit sich der Körper wieder an regelmäßiges und festes Essen gewöhnen kann. Häufige Verwendung finden dabei ballaststoffreiche, vegetarische Lebensmittel mit einem hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren. Außerdem sollte nach wie vor auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet werden. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Aufbautage. Empfohlen wird, dass die Aufbautage mindestens ein Drittel der Länge der Fastenzeit betragen, auf jeden Fall aber vier volle Tage.